· Fachbeitrag · Reinigungskosten
Die Kostenerstattung für die Beseitigung von Glassplittern - ein Quell‘ ewigen Streits
| Ob die Glassplitterbeseitigung vom Versicherer zu erstatten ist, hängt von der Schadenart ab. Gesicherte Erkenntnisse gibt es dabei nur beim Haftpflichtschaden, nicht aber beim Einbruch- und beim Glasbruchschaden. |
Frage: Wenn bei einer Scheibenerneuerung mit viel Mühe und entsprechendem Einsatz von Arbeitszeit die Glassplitter entfernt werden müssen, gibt es hinterher regelmäßig Schwierigkeiten mit dem jeweiligen Versicherer. Als „Service nebenbei“ lässt sich das nicht erledigen. Denn wenn zum Beispiel Seitenscheiben betroffen sind, müssen Türverkleidungen demontiert und wieder montiert werden. Oder es müssen Teile der Lüftungsanlage freigelegt werden. Wie ist die Rechtslage?
Antwort: Es kommt darauf an. Je nachdem, um welche Schadenart es sich handelt, ist die Frage unterschiedlich zu beantworten.
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