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  • · Fachbeitrag · Reinigungskosten

    Reinigungskosten - Jetzt liegt ein Urteil vor!

    | In der Ausgabe 8/2012 haben wir eine Leserfrage zur Erstattungsfähigkeit der Reinigungskosten für ein Unfallfahrzeug beantwortet. Ein aufmerksamer Leser hat uns nun eines der seltenen Urteile dazu geschickt. Und das bestätigt unsere Auffassung. |

     

    Das AG Landshut hat in diesem Urteil genauso entschieden, wie wir die Rechtslage sehen: Eine Reinigung, die schadenbedingte Verschmutzungen beseitigt, muss der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer übernehmen, wenn die Werkstatt die Reinigungskosten an den Geschädigten berechnet (AG Landshut, Urteil vom 20.4.2012, Az. 10 C 2203/11; Abruf-Nr. 122568; eingesandt von Rechtsanwalt Egbert Frey, Landshut).

     

    PRAXISHINWEIS | Den Textbaustein 325 haben wir entsprechend ergänzt.