30.07.2015 · Fachbeitrag · Reinigungskosten
Unfallbedingte Reinigungskosten sind erstattungsfähig
| Wenn unfallbedingte Verschmutzungen zu beseitigen sind, muss der gegnerische Haftpflichtversicherer die Kosten dafür erstatten, entschied das LG Lüneburg. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses UE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,00 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig