Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Reinigungskosten

    Versicherer muss unfallbedingte Reinigungskosten erstatten

    | Auch das AG Bochum spricht dem Geschädigten den Anspruch auf Erstattung der Reinigungskosten zu, wenn die Werkstatt unfallbedingte Reinigungsarbeiten berechnet. |

     

    Das Gericht ließ sich auf die These des Versicherers, die Reinigungskosten seien nach den Herstellervorgaben bereits in den Lackierkosten enthalten, gar nicht ein, denn schadenrechtlich komme es darauf eben nicht an. Wenn die Werkstatt die Position berechne, müsse der Versicherer die auch erstatten (AG Bochum, Urteil vom 9.12.2014, Az. 68 C 305/14; Abruf-Nr. 143643; eingesandt von Rechtsanwalt Michael Dübbers, Hattingen).

     

    Weiterführende Hinweise