· Fachbeitrag · Reinigungskosten
Versicherer muss unfallbedingte Reinigungskosten erstatten
| Auch das AG Bochum spricht dem Geschädigten den Anspruch auf Erstattung der Reinigungskosten zu, wenn die Werkstatt unfallbedingte Reinigungsarbeiten berechnet. |
Das Gericht ließ sich auf die These des Versicherers, die Reinigungskosten seien nach den Herstellervorgaben bereits in den Lackierkosten enthalten, gar nicht ein, denn schadenrechtlich komme es darauf eben nicht an. Wenn die Werkstatt die Position berechne, müsse der Versicherer die auch erstatten (AG Bochum, Urteil vom 9.12.2014, Az. 68 C 305/14; Abruf-Nr. 143643; eingesandt von Rechtsanwalt Michael Dübbers, Hattingen).
Weiterführende Hinweise
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses UE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig