Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 24.10.2016 · Fachbeitrag · Reparaturkosten

    AG Coburg: Versicherer muss Verbringungskosten erstatten

    | Bei der konkreten Abrechnung nach durchgeführter Reparatur muss der Versicherer die Verbringungskosten erstatten, die in der Reparaturrechnung aufgeführt sind. Das gilt insbesondere, wenn die Verbringungskosten auch in der berechneten Höhe im Schadengutachten vorgesehen waren. Dieses Urteil des AG Coburg ist von besonderer Bedeutung, weil ein Versicherer, der die Verbringungskosten besonders aktiv attackiert, in Coburg seinen Gerichtsstand hat. |