12.04.2018 · Nachricht · Reparaturkosten
AG Hannover spricht Kosten für Reparaturablaufplan zu
| Auch das AG Hannover spricht dem Geschädigten den Ersatz der Kosten für den Reparaturablaufplan zu. Allerdings verweist es – wie Gerichte es derzeit oft tun – auf Regressmöglichkeiten des Versicherers gegen die Werkstatt (AG Hannover, Urteil vom 06.03.2018, Az. 528 C 9897/17, Abruf-Nr. 200450 , eingesandt von Rechtsanwalt Oliver Güldenberg, Voerde). |
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