· Nachricht · Reparaturkosten
AG Münster: Prüfbericht stellt Gutachten nicht in Frage
| In die Reihe der Gerichte, die das Recht des Geschädigten, in das Schadengutachten zu vertrauen, auch dann noch aufrechterhalten, wenn der Geschädigte vor Reparaturbeginn einen Prüfbericht übersandt bekam, gehört das AG Münster, das sich dabei auf sein Berufungsgericht bezieht. |
Das AG Münster begründet das so: Die Bewertung der Richtigkeit eines solchen Prüfberichts erfordere einen gewissen Sachverstand und sei daher für den Geschädigten regelmäßig weder erkennbar noch nachvollziehbar. Die Zusendung eines technisch erstellten Prüfberichts vermag die fachliche Expertise des von dem Geschädigten beauftragten Sachverständigen auch nicht zu erschüttern. Der Geschädigte dürfe sich vielmehr darauf verlassen, dass der fachlich versierte Sachverständige, in dessen Hände er das Fahrzeug zur Begutachtung gegeben habe, die Reparaturkosten ordnungsgemäß begutachte und die Reparatur nach den Vorgaben dieses Gutachtens beauftragt werden dürfe (LG Münster, Hinweisbeschluss vom 13.05.2020, Az. 3 S 2/20). Daher komme es letztlich auf die Frage, ob die vom Versicherer beanstandeten Kosten nicht berechtigt seien, nicht an (AG Münster, Urteil vom 29.10.2021, Az. 5 C 1196/21, Abruf-Nr. 225843, eingesandt von Rechtsanwalt Mike Peter, Hagen).
Wichtig | Das AG betont, dass es auch nicht darauf ankommt, ob der Geschädigte die Rechnung bereits bezahlt hat.
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