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  • 23.07.2024 · Nachricht · Reparaturkosten

    AG Zittau, Zweigstelle Löbau vertritt eigenwillige Auffassung zu den Probefahrtkosten

    | Ein sehr eigenwilliges Urteil zu den Probefahrtkosten kommt vom AG Zittau, Zweigstelle Löbau: Offenbar einem Bauchgefühl folgend, entscheidet das Gericht: Ein wirtschaftlich vernünftiger Geschädigter beauftrage keine Werkstatt, die die Probefahrtlosten gesondert berechnet. Wegen offenkundig unzulässiger Berechnung der Kosten (was in krassem Gegensatz zu der Passage im Urteil steht, wonach es der Werkstatt frei stehe, diese Position zu berechnen) müsse der Geschädigte die Rechnung insoweit reklamieren. |