· Fachbeitrag · Reparaturkosten
Anpassungsarbeiten am Originalteil nötig
| Auch wir sind immer wieder überrascht, welche Details ‒ hier: Anpassen eines Originalersatzteils ‒ bei einer Unfallschadenreparatur entstehen können. Was außerhalb der Standards ist, überfordert die Sachbearbeiter bei den Versicherern. Folge: Sie erstatten die Arbeiten nicht. Zu Unrecht! |
Frage: Wir haben bei einem Haftpflichtschaden einer Versicherung das Anpassen eines schlecht verarbeiteten Originalersatzteiles berechnet. Diese hat nun den Betrag von der Rechnung abgezogen. Wer hat Recht?
Antwort: Da müssen wir mal wieder pedantisch werden: Sie haben die Anpassungsarbeiten nicht dem Versicherer berechnet, sondern Ihrem Kunden. Und nun stellt sich die immer gleiche Frage, ob der Versicherer Ihrem Kunden diese Kosten erstatten muss, bei Vorliegen einer Abtretung auf Ihr Konto. Das ist schon sehr entscheidend, weil es ja immer auf den Blickwinkel des Geschädigten ankommt.
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