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  • 17.03.2020 · Nachricht · Reparaturkosten

    Auch die Werkstatt darf sich auf das Gutachten verlassen

    | Erteilt der Geschädigte den Reparaturauftrag auf der Grundlage eines Schadengutachtens mit der Maßgabe, gemäß Gutachten zu reparieren, darf sich auch die Werkstatt auf das Gutachten verlassen. Sie hat keine Pflicht, eigene Prüfungen anzustellen oder den Geschädigten zu beraten, entschied das AG Kronach. |