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  • 19.02.2020 · Nachricht · Reparaturkosten

    Auf „bezahlt“ kommt es bei Reparatur gemäß Gutachten nicht an

    | In der sehr viele Gerichte beschäftigenden Frage, ob es für die Anwendung der „Reparatur gemäß Gutachten“-Rechtsprechung darauf ankommt, ob der Geschädigte die Werkstattrechnung bereits bezahlt hat, liegt nun auch ein Urteil des LG Stuttgart vor. Es kommt – wie nahezu alle Gerichte – zum Ergebnis: Die Indizwirkung der Werkstattrechnung für die Erforderlichkeit der Reparaturkosten besteht auch dann, wenn der Geschädigte die Rechnung noch nicht bezahlt hat. |