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  • 18.11.2016 · Fachbeitrag · Reparaturkosten

    Beilackierungskosten sogar fiktiv, dann erst recht konkret

    | Die Kosten einer farbangleichenden Beilackierung gehören zum Schaden. Entsprechend sind auch die Kosten für die Lackierung der geschraubten Teile in eingebauten Zustand zu erstatten. Für die Kosten der Fahrzeugreinigung zur Beurteilung des Lackierergebnisses gilt nichts Anderes, entschied das AG Bonn. |