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Beschluss des AG Coburg zum Schmunzeln
| Eher zum Schmunzeln, aber vielleicht auch, um andere Gerichte zu sensibilisieren, eignet sich ein Hinweis des AG Coburg an einen dort verklagten Versicherer zu dessen Regulierungsverhalten. Der Beschluss ist sehr lesenswert (AG Coburg, Beschluss vom 16.03.2022, Az. 15 C 400/22, Abruf-Nr. 228221 , eingesandt von Sachverständiger Markus Knorr, Stockelsdorf). |
Quelle: Ausgabe 04 / 2022 | Seite 4 | ID 48115710