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  • · Nachricht · Reparaturkosten

    Corona-Krise: Position „Desinfektion und Desinfektionsmittel“

    | Bei sämtlichen Reparaturen an Kundenfahrzeugen entsteht derzeit ein zusätzlicher Arbeitsaufwand für Desinfektionsmaßnahmen. Das ist nicht nur eine vertrauensbildende Maßnahme, sondern wohl auch eine echte Notwendigkeit. Der Aufwand ist nach unserer Auffassung sowohl schadenrechtlich als auch unter Kaskogesichtspunkten erstattungsfähig. |

     

    • Alle relevanten Teile, die planmäßig kurzfristig berührt werden (Lenkrad, Schalt-, Blinker-, Scheibenwischerhebel, Türgriffe und manches mehr) müssen desinfiziert werden. Der Arbeitsaufwand beträgt bei der Hereinnahme und vor der Herausgabe des Fahrzeugs je ca. zehn Minuten.
    • Dazu kommt: Desinfektionsmittel ist inzwischen im Einkauf so teuer oder muss aufwendig selbst hergestellt werden, dass es von der Kleinteilepauschale nicht umfasst ist.