· Fachbeitrag · Reparaturkosten
Dauerbrenner: Kostenerstattung für Beilackierung
| Im Dauerstreit um die Kosten für die Farbtonangleichung durch Beilackierung der angrenzenden Fahrzeugteile stehen mit dem AG Bad Oeynhausen und dem AG Paderborn zwei weitere Gerichte auf dem Standpunkt: Es genügt für die Erforderlichkeit der Kosten im schadenrechtlichen Sinne, dass eine optisch einwandfreie Reparatur mit hoher Wahrscheinlichkeit ohne eine Farbtonangleichung nicht gelingen wird. |
PRAXISHINWEIS | Den Textbaustein 335 „Beilackierung gemäß Gutachten (H)“ haben wir im Archiv auf ue.iww.de mit den Urteilen des AG Bad Oeynhausen (Urteil vom 4.9.2014, Az. 18 C 364/13; Abruf-Nr. 143566) und des AG Paderborn (Urteil vom 4.11.2014, Az. 50 C 169/14; Abruf-Nr. 143567) aktualisiert. |
Weiterführende Hinweise
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses UE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig