· Nachricht · Reparaturkosten
Desinfektionskosten: Der Erstattungsbetrag wird eingehegt
| Das AG Augsburg spricht die Erstattung der Desinfektionskosten zu. Aber es senkt den dafür angemessenen Betrag. Das hat die Stuttgarter Justiz mit dem dortigen Maximum von 25 Euro netto ja bereits vorgemacht. |
Das AG Augsburg schätzt seit geraumer Zeit die notwendigen Kosten nur noch mit einem AW + fünf Euro Material zzgl. MwSt., weil die Arbeitsschritte routiniert und die Materialien inzwischen günstiger seien (AG Augsburg, Urteil vom 29.08.2022, Az. 72 C 180/22, Abruf-Nr. 231306, eingesandt von Rechtsanwältin Stefanie Moser, Bad Wörishofen).
Wichtig | Die Klage betrifft einen Unfall aus November 2021. Die Tendenz des Gerichts zur Eindämmung der Kosten ist offensichtlich. Wir prognostizieren weiterhin, dass Sommer 2022-Fälle mit der Ablehnung der Desinfektionskostenerstattung enden können. Es ist also aktuell Vorsicht geboten beim Einklagen dieser Position aus der Zeit des harmlosen Infektionsgeschehens und weitgehend unbeeinträchtigten öffentlichen Lebens, bei dem sogar die „Wies’n“ stattgefunden hat.
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