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Desinfektionskosten sind nun beim BGH
| Die Desinfektionskostenerstattung liegt nun beim BGH, und zwar in einem Verfahren, in dem es um eine vom Schadengutachter vorgenommene Desinfektion nach der Besichtigung zur Gutachtenerstellung geht. Das Amtsgericht hat trotz der nur 15 Euro netto die Berufung, das Landgericht die Revision zugelassen. So ist anzunehmen, dass die Klärung noch in diesem Jahr erfolgt. Das Az. beim BGH lautet: VI ZR 324/21. |
Quelle: Ausgabe 03 / 2022 | Seite 3 | ID 47996272