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  • 04.05.2016 · Fachbeitrag · Reparaturkosten

    Ein eventueller Großkundenrabatt ist fiktiv nicht anzurechnen

    | Das AG Köln vertritt die Auffassung, ein Großkundenrabatt sei bei der Fiktivabrechnung eines Haftpflichtschadens nicht anzurechnen. Deshalb ging es auch der Frage nicht nach, ob bei einer Flottengröße von etwa 25.000 Fahrzeugen bei einer tatsächlichen Reparatur ein Rabatt üblich wäre. |