29.06.2023 · Nachricht · Reparaturkosten
Energiekostenpauschale schadenrechtlich anzuerkennen
| Der Geschädigte durfte im Reparaturzeitraum Juni/Juli 2022 die Energiekostenpauschale in Höhe von 15 Euro netto, die die Werkstatt berechnet hat, für plausibel und damit für erforderlich halten im Hinblick auf die seit Februar 2022 vorherrschende Energieknappheit und der damit einhergehenden Verteuerung der Energiepreise (LG Duisburg, Urteil vom 06.06.2022, Az. 4 O 150/22, Abruf-Nr. 235809 , eingesandt von Rechtsanwalt Oliver Güldenberg, Duisburg/Voerde). |
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