· Nachricht · Reparaturkosten
Fehlerspeicher auslesen nach Reparatur erstattungspflichtig
| Berechnet die Werkstatt in Übereinstimmung mit dem Schadengutachten das Auslesen des Fehlerspeichers nach der Reparatur, so sind diese Kosten vom Schädiger zu erstatten (AG Überlingen, Urteil vom 03.02.2017, Az. 1 C 215/16, Abruf-Nr. 191899 , eingesandt von Rechtsanwalt Jürgen Hohl, Langenargen). |
Quelle: Ausgabe 03 / 2017 | Seite 3 | ID 44533700