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  • · Fachbeitrag · Reparaturkosten

    Gebrauchte Ersatzteile: Plötzlich sind diese wieder ein schadenpolitisches Großthema

    | Im Jahr 1999 schlug ein Thema Wellen: Die zeitwertgerechte Instandsetzung. Ab sofort, so war der Tenor, sollten in großen Mengen gebrauchte Ersatzteile bei der Unfallschadenreparatur verwendet werden. Der Verkehrsgerichtstag beschäftigte sich damit mit kritisch-positivem Ergebnis. Die Fachpresse war voll von dem Thema. Und nun ist es wieder da, diesmal getrieben durch die Aspekte Nachhaltigkeit und Energieeinsparung. |

    Gebrauchte Ersatzteile in der Unfallschadenreparatur

    In den 23 Jahren seither hat sich eigentlich nichts verändert: Gebrauchtteile werden ‒ vom BGH akzeptiert ‒ eingesetzt, um 130-Prozent-Reparaturen zu retten, dort durchaus zum Ärger der Versicherer. Und sie werden von Selbstzahlern verwendet. Keine Verwendung finden sie im großen Stil bei der Reparatur von Haftpflicht- oder Kaskoschäden. Warum das so ist: Es gibt lediglich ein ausreichendes Angebot für die Nische. Wollte man die vorhandenen Gebrauchtteile ab heute im großen Stil einsetzen, wäre die Reaktion der Verwerter übermorgen: Ausverkauft!

    Rechtslage bei Haftpflicht- wie bei Kaskoschäden eindeutig

    Schaden- und auch kaskorechtlich ist die Sache damals wie heute eindeutig: Unterstellt, es gäbe die gebrauchten Ersatzteile in ausreichend großer Zahl mit funktionierender Qualitätssicherung und punktgenauer Logistik, ist das alters- und verschleißangemessene gebrauchte Ersatzteil genau das „Hinterher wie Vorher“-Teil.