25.03.2015 · Fachbeitrag · Reparaturkosten
Geschädigter darf sich auf Gutachten verlassen
| Entscheidet der Geschädigte auf Grundlage des Schadengutachtens, das verunfallte Fahrzeug unrepariert beim Ersatzkauf in Zahlung zu geben, darf er sich dafür auf die Zahlen aus dem Gutachten verlassen. Weil er unter dem Gesichtspunkt der Schadenminderungspflicht gehalten ist, den Ausfallschaden so gering wie möglich zu halten, muss er schon deshalb nicht abwarten, ob der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer per Prüfbericht reagieren wird (AG Straubing, Urteil vom 22.1.2015, Az. 2 C 1784/14, Abruf-Nr. 144101 , eingesandt von Rechtsanwalt Florian Wiesenberger, Landshut). |
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