28.07.2023 · Nachricht · Reparaturkosten
Geschädigter muss Verbringungskosten nicht vorab prüfen
| Der Geschädigte muss sich bei der Vergabe des Reparaturauftrags keine Gedanken über entstehende Verbringungskosten machen. Denn er wählt nicht unmittelbar den Lackierbetrieb aus, sondern eine Werkstatt, die eine vollständige Reparatur einschl. der ggf. in Fremdleistung durchgeführten Lackierung anbietet. Insofern hat der Geschädigte keinen unmittelbaren Einfluss auf die Auswahl der Lackiererei und damit auch nicht auf die Kosten, entschied das AG Dinslaken. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses UE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,00 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig