· Fachbeitrag · Reparaturkosten
Heckscheibe bei Reparatur zersprungen
| Steht die Heckscheibe in der beschädigten Heckklappe so unter Spannung, dass sie beim Ausbauen zerspringt, ist das ein vom Schädiger zu tragender Teil des ursprünglichen Schadens, urteilte das AG Miesbach. |
Das Gericht hat eine Zeugenvernehmung durchgeführt, um zu prüfen, ob der Zusatzschaden zwangsläufig war oder auf einen Arbeitsfehler zurückzuführen ist. Das Ergebnis war die Zwangsläufigkeit (AG Miesbach, Urteil vom 9.4.2015, Az. [2] 1 C 875/14, Abruf-Nr. 144334, eingesandt von Rechtsanwalt Michael Brand, München).
PRAXISHINWEIS | Wäre unklar geblieben, was die Ursache war, oder wäre dem Mechaniker tatsächlich ein Fehler unterlaufen, wäre das auch ein Teil des ursprünglichen Schadens. Denn klar ist: Ohne den Unfall wäre es zu der Arbeit an der Heckklappe und der Scheibe gar nicht gekommen. Und ebenso eindeutig ist der Grundsatz: Das Werkstattrisiko trägt der Schädiger. Sehen Sie dazu auch den Textbaustein 390. |
Weiterführender Hinweis
- Textbaustein 390: Scheibe bei Unfallreparatur zersprungen (H)