07.08.2018 · Nachricht · Reparaturkosten
Heckscheibe reißt bei Ausbau – typisches Werkstattrisiko
| Reißt die eigentlich wiederverwendbare Heckscheibe beim unfallreparaturbedingten Ausbau, verwirklicht sich ein typisches Werkstattrisiko, auf das der Geschädigte keinen Einfluss hat. Der eintrittspflichtige Versicherer muss daher die Kosten für die neue Scheibe erstatten, entschied das AG Stuttgart. |
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