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  • 03.11.2017 · Nachricht · Reparaturkosten

    Höhere Reparaturkosten als im Gutachten prognostiziert

    | Wenn die Werkstatt bei einem Haftpflichtschaden während der Reparatur bemerkt, dass es Erschwernisse gibt, die den Schaden erweitern, und wenn dann abermals der Schadengutachter hinzugezogen wird, der den neuen Umstand bestätigt, muss der Versicherer die erhöhten Reparaturkosten erstatten. Denn das Prognoserisiko geht zulasten des Schädigers, entschied das AG Arnsberg. |