· Nachricht · Reparaturkosten
Hol- und Bringdienst als Schadenposition?
| Manche Werkstätten haben einen hohen Serviceanspruch, und manche Kunden erwarten, verwöhnt zu werden. Im Zuge dessen erreichte uns folgende Leserfrage: |
Frage: Es gibt bei einigen Haftpflichtschäden Kunden, bei denen wir das Fahrzeug zu Hause abholen und/oder nach der Reparatur wieder zustellen. Dies wird wie bei jedem Hol- und Bringdienst in Rechnung gestellt. Nach unserer Rechtsauffassung muss diese Leistung vom Schädiger übernommen werden. Allerdings ist die Position bei Versicherern nur sehr mühsam durchzusetzen. Wie ist denn da die Rechtslage?
Antwort: Wir gehen davon aus, dass das jeweilige Fahrzeug noch fahrfähig und verkehrssicher ist, denn sonst wäre das ja ein Abschleppvorgang.
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