25.04.2016 · Fachbeitrag · Reparaturkosten
Im Gutachten hinterlegte „Prüfpositionen“ sind zu erstatten
| Sieht das Schadengutachten „Lenkung prüfen“ vor und berechnet die Werkstatt dafür einen angemessenen Betrag, muss der eintrittspflichtige Versicherer diesen Betrag erstatten, urteilte das AG Solingen. |
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