· Fachbeitrag · Reparaturkosten
Immer wieder: Der Einfluss der Kalkulationssysteme auf die Erstattung der Lackierkosten
| „Herstellervorgabe“ heißt das Zauberwort, mit dem mal die Werkstatt hohe Kosten durchsetzen möchte und ein anderes Mal der Versicherer die Kosten drücken möchte. Spielt die Vorgabe der Werkstatt in die Hände, stellt sich der Versicherer auf den Standpunkt, die sei ohne Relevanz. Bringt sie aber dem Versicherer den Vorteil, fordert er bedingungslose Befolgung ein. Und der Schadenrechtler schaut amüsiert zu. Aus diesem Umfeld stammt die folgende Leserfrage. |
Frage: Ein Pkw wurde bei einem Unfall beschädigt, ein Gutachten wurde von mir erstellt. Kalkuliert wurde mit den Vorgabezeiten des Herstellers, auch bei der Lackierung. Der Hersteller sagt jedoch selbst, dass diese Vorgabezeiten nur bei Garantiefällen zu benutzen seien, nicht jedoch bei Unfallinstandsetzungen. Der ausführende Lackierbetrieb hat die hohen ‒ und wie der Versicherer meint, unzulässigen ‒ Lackierkosten in seine Rechnung übernommen. Nun verweigert der Versicherer die Zahlung und bittet um Korrektur der Lackierrechnung. Der Auftrag an den Lackierbetrieb lautete “Nach Gutachten Instand setzen”. Kann der Lackierbetrieb die hohen Kosten verlangen oder muss nach einer anderen Berechnungsmethode kalkuliert werden?
Antwort: Die Frage zeigt das immer wiederkehrende Fehlverständnis auf. Wir wiederholen gebetsmühlenartig:
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