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  • 27.05.2024 · Nachricht · Reparaturkosten

    Keine Verweisung auf Alternativwerkstatt bei konkreter Abrechnung

    | Das beschädigte Fahrzeug ist älter als drei Jahre und nicht scheckheftgepflegt. Der Geschädigte will reparieren lassen. Vor Erteilung des Reparaturauftrags verweist ihn der Versicherer – wie man das von der fiktiven Abrechnung kennt – auf eine andere preiswertere Werkstatt. Am Ende rechnet der Versicherer die Reparaturrechnung der Markenwerkstatt auf deren Preise herunter. In einem solchen Fall von konkreter Abrechnung darf keine Verweisung auf eine Alternativwerkstatt erfolgen, so das LG Bonn. |