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Knüller-Urteil zu den Desinfektionskosten
| Nach dem Hinweisbeschluss folgt nun das Urteil des AG München: Das AG verlinkt auf die Website eines Versicherers, der ausdrücklich empfiehlt, das Fahrzeug nach einem Werkstattbesuch zu desinfizieren. Es weist zudem darauf hin, dass auch ein der Versicherungswirtschaft zuzuordnendes Zentrum für Technik den Aufwand ermittelt hat (AG München, Verfügung vom 05.11.2020 und Urteil vom 27.11.2020, Az. 333 C 17092/20, Abruf-Nr. 218830 , eingesandt von Rechtsanwältin Birgit Schwarz, Weißenhorn). |
Weiterführender Hinweis
- Beitrag „Desinfektionskosten: Viele neue Entscheidungen“, UE 12/2020, Seite 7 → Abruf-Nr. 46993356
Quelle: ID 47015768