· Nachricht · Reparaturkosten
Konkrete Abrechnung: Preiserhöhungen = evtl. Nachschlag
| Aus der Entscheidung des BGH, bei der fiktiven Abrechnung komme es auf die Preise an, die bei vollständiger Erfüllung des Schadenersatzanspruchs gelten, und nicht auf die zum Unfallzeitpunkt geltenden Preise, ergibt sich nahezu zwangsläufig die Frage: Wie ist das bei der konkreten Abrechnung? Kann da auch noch ein Nachschlag gefordert werden, wenn der Versicherer zögerlich reguliert und die reparaturausführende Werkstatt zwischenzeitlich die Preise erhöht hat? Es kommt darauf an: |
- Wartet der Geschädigte mit der Reparatur, bis der Versicherer ihm eine Kostenzusage erteilt, weil er die Schadenbeseitigung aus eigenen Mitteln nicht vorfinanzieren kann, kann er die Reparatur erst in Auftrag geben, wenn die Kostenzusage da ist. Unter der Voraussetzung, dass der Ver-sicherer ordnungsgemäß gewarnt war, ist es nun Sache des Schädigers, die Folgen einer zwischenzeitlichen Preiserhöhung zu tragen.
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