02.09.2015 · Fachbeitrag · Reparaturkosten
Kosten für Farbmusterblech sind erstattungspflichtig
| Die Kosten für die Erstellung eines Farbmusterblechs gehören zum Schadenersatz. Denn das Mischen der Farbe und die Farbangleichung sind zwingende Bestandteile der Reparaturlackierung. Das hat das AG Meiningen entschieden, nachdem es sich von einem Sachverständigen hat beraten lassen (AG Meiningen, Urteil vom 11.8.2015, Az. 13 C 861/14, Abruf-Nr. 145188 , eingesandt von Rechtsanwalt Jörg-Ullrich Cappel, Rüsselsheim). |
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