· Fachbeitrag · Reparaturkosten
Kosten für Probefahrt erstattungspflichtig
| Eine ganze Reihe weiterer Gerichte haben den jeweiligen Haftpflichtversicherer verurteilt, unfallbedingte Probefahrtkosten zu erstatten. Dabei muss es eine reparaturbedingte Notwendigkeit für die Probefahrt geben. Ideal ist es für den Geschädigten - so das AG Tettnang -, wenn die Probefahrt schon im Schadengutachten vorgesehen ist. Keine Chance hatte auch ein Versicherer mit dem Einwand vor dem AG Essen-Steele, die Werkstatt habe doch „andere Möglichkeiten der Kontrolle“ gehabt. Denn darauf kommt es nicht an, weil der Schadengutachter die Probefahrt vorgesehen hatte. |
Die Urteile im einzelnen:
- AG Baden-Baden, Urteil vom 09.06.2016, Az. 1 C 92/16, Abruf-Nr. 189300
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