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  • 30.03.2016 · Fachbeitrag · Reparaturkosten

    Kosten für Richtwinkelsätze sind zu erstatten

    | Die Kosten für das Anmieten der Richtwinkelsätze sind nach Ansicht des LG Landshut auch bei der fiktiven Abrechnung zu ersetzen (LG Landshut Beschluss vom 18.8.2015, Az. 13 S 1115/15, Abruf-Nr. 146682 , eingesandt von Rechtsanwalt Egbert Frey, Landshut). |