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  • 27.02.2025 · Nachricht · Reparaturkosten

    LG Berlin: Eine ausgelastete Werkstatt darf die Reparatur am eigenen Fahrzeug so abrechnen, als sei es ein Kundenfahrzeug

    | Repariert eine Werkstatt das bei einem Haftpflichtschaden beschädigte Fahrzeug, das ihr selbst gehört, kann sie den Schaden so abrechnen, als sei das ein Kundenfahrzeug. Voraussetzung: Sie hatte genug Kundenaufträge. Dies hat das LG Berlin entschieden und die Spielregeln zusammengefasst. |