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Mehrere Gerichte: Keine Desinfektionskosten ab Mitte 2022 mehr
| Angedeutet hat sich das bereits bei mehreren Gerichten, jetzt liegen die ersten zwei Urteile vor: Für Unfälle ab Mitte 2022 werden keine Desinfektionskosten mehr zugesprochen. |
Das AG Coburg spricht es klar aus: „Das Gericht sieht aufgrund der aktuellen Entwicklung der Pandemie, sowie des gesellschaftlichen Verhaltens seit dem Sommer keine Erforderlichkeit für erhöhte Hygienemaßnahmen mehr, sodass keine Erstattungsfähigkeit mehr besteht.“ Und das AG München sagt: „Da aber ab Mai 2022 im öffentlichen Raum ein Großteil der Maßnahmen wegen der Coronapandemie abgeschafft wurden, musste der Kläger erkennen, dass bei der Reparatur seines Fahrzeugs Desinfektionsmaßnahmen wegen der Coronapandemie im Juli 2022 nicht mehr erforderlich waren.“ (AG Coburg, Verfügung vom 08.12.2022, Az. 14 C 4568/22, Abruf-Nr. 232785, eingesandt von Rechtsanwalt Antonio Durán Muñoz, Lübeck; AG München, Verfügung vom 08.12.2022, Az. 332 C 16113/22, Abruf-Nr. 232805, eingesandt von Rechtsanwalt Dr. Michael Prinz, Lünen).
Wichtig | Das ist u. E. nachvollziehbar, und solche Entscheidungen sind derzeit in Serie zu erwarten.