28.02.2014 · Fachbeitrag · Reparaturkosten
Mietkosten für Richtwinkelsätze sind erstattungsfähig
| Sind in der Reparaturrechnung die Aufwendungen für die Miete des Richtwinkelsatzes enthalten, muss der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer diese erstatten. Denn es kommt – wie immer im Schadenrecht – nur darauf an, ob der Geschädigte die Kosten vermeiden konnte, entschied das AG Halle/Saale. |
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