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  • 03.01.2024 · Fachbeitrag · Reparaturkosten

    Neue Anhängezugvorrichtung nach Auffahrunfall: Geschädigter darf auf Gutachten vertrauen

    | Ein Klassiker der Unfallschadenabwicklung ist die Erneuerung der Anhängezugvorrichtung nach einem Auffahrunfall. Dass sich der Geschädigter auf das Gutachten verlassen darf und der Versicherer somit die Kosten für die Erneuerung zu tragen hat, hat das AG Tettnang klargestellt. |