· Fachbeitrag · Reparaturkosten
Noch nicht gemachte und bereits berechnete Restarbeit ‒ ist das Vorgehen rechtens?
| Ein Ersatzteilrückstand für ein beschädigtes Teil, das nach Reparatur des darüber hinausgehenden Schadens provisorisch weitergenutzt werden kann, und der Wunsch zur Aufwandsvermeidung führt in folgende Leserfrage einer Werkstatt: |
Frage: Nach einem Unfallschaden an einem Motorrad haben wir die Reparatur durchgeführt. Allerdings ist das vordere Schutzblech derzeit nicht lieferbar. In Erwartung des Frühlingswetters fährt der Kunde derzeit mit dem nur gerichteten, aber nicht „knitterfreien“ Teil. In Abstimmung mit ihm haben wir das Schutzblech bereits als ausgetauscht in die Rechnung genommen, um doppelte Rechnungsbürokratie zu vermeiden.
Nun ist ja aktuell oft von „nicht gemacht, dennoch berechnet“ die Rede. Tragen wir hier ein strafrechtliches Risiko? Der Kunde weiß doch Bescheid. Muss das dem Versicherer gegenüber offengelegt werden?
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses UE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig