14.09.2022 · Nachricht · Reparaturkosten
Nochmal: „Schadenservice aus einer Hand“ verneint
| In Ergänzung zum Beitrag „Gutachter vermitteln: Kein Schadenservice aus einer Hand“ in UE 8/2022 folgt hier noch ein Hinweis auf ein weiteres Urteil des AG München, das klipp und klar feststellt: „Ein Schadenservice aus einer Hand besteht selbst dann nicht, wenn sich die Werkstatt um die Begutachtung durch den Sachverständigen samt Rechtsanwaltsbeauftragung kümmert.“ (AG München, Urteil vom 23.08.2022, Az. 334 C 8154/22, Abruf-Nr. 231106 , eingesandt von Rechtsanwältin Dr. Daniela Mielchen, Hamburg). |
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