31.03.2020 · Nachricht · Reparaturkosten
Offenbarter Altschaden außerhalb des Schadenbereichs
| Hat das beschädigte Fahrzeug einen unreparierten Altschaden außerhalb des aktuellen Schadenbereichs, auf den zudem noch im Schadengutachten hingewiesen wurde, kann der Versicherer nicht mit Hinweis darauf die Ersatzleistung für den neuen Schaden verweigern (LG Berlin, Beschluss vom 03.09.2019, Az. 54 S 33/19, Abruf-Nr. 214828 in Verbindung mit AG Berlin-Mitte, Urteil vom 31.01.2019, Az. 10 C 3030/18, Abruf-Nr. 214829 , eingesandt von Rechtsanwalt Umut Schleyer, Berlin). |
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