14.03.2023 · Nachricht · Reparaturkosten
OLG Celle zur Vorschadenproblematik
| Der Geschädigte kommt seiner Darlegungs- und Beweislast einer sach- und fachgerechten Reparatur eines (unstreitig) nur äußerlichen Bagatell-Vorschadens (Kratzer) bereits dann nach, wenn er dem Gericht gemäß § 287 ZPO mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nachweist, dass ein Vorschaden nicht mehr erkennbar war. Diese Erkennbarkeit kann das Gericht anhand des Akteninhalts selbst feststellen, wenn es sich bei dem Vorschaden um einen nur äußerlichen Kleinstschaden gehandelt, der – unstreitig – keine dahinterliegenden Bauteile betroffen hat, so das OLG Celle. |
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