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  • 16.11.2016 · Fachbeitrag · Reparaturkosten

    Pauschale für Kleinersatzteile ist zu erstatten

    | Enthält die Reparaturrechnung eine Pauschale für Kleinteile, muss der gegnerische Haftpflichtversicherer die erstatten. Das gilt erst recht, wenn die Pauschale vom Schadengutachter ebenfalls kalkuliert wurde. So urteilte das AG Schwandorf. |