· Nachricht · Reparaturkosten
Prüfbericht stellt Gutachten nicht in Frage
| Ein Prüfbericht stellt auch nach Auffassung der Amtsgerichte Soest und Jever die Feststellungen des Schadengutachters nicht infrage. |
Dazu das AG Soest: „Wieso die Klägerin nach Einholung eines Schadengutachtens einzelne vom Unfallgegner anhand eines Prüfberichts ‒ zudem ohne nähere Untersuchung des Unfallfahrzeugs ‒ in Zweifel gezogene Kostenpositionen gleichfalls als erkennbar überflüssig bewerten soll, ist nicht nachvollziehbar.“ (AG Soest, Urteil vom 09.04.2021, Az. 13 C 24/21, Abruf-Nr. 221886, eingesandt von Rechtsanwalt Felix Prinz, Lünen).
Und das AG Jever sagt: „Die Klägerin hatte einen fachkundigen Sachverständigen beauftragt, der das Fahrzeug untersucht und ein Gutachten zu dem ‚Haftpflichtschadenfall‘ erstellt hat. Ein Prüfbericht, der noch dazu ohne jegliche Besichtigung des beschädigten Fahrzeuges erstellt wird, ist nicht geeignet, die festgestellte Reparaturnotwendigkeit in Zweifel zu ziehen. Die technischen Abzüge sind somit nicht gerechtfertigt. Es handelt sich im Ergebnis lediglich um ein abstraktes Aufzeigen von geringeren Kosten ohne jeden Bezug zum konkreten Schadensfall. Dem Prüfbericht kommt kein Beweiswert zu. Ein Sachverständigengutachten ist es ‒ schon vom eigenen Anspruch her ‒ nicht. Eine Urkunde kann es mangels Erkennbarkeit des Ausstellers und Unterzeichnung durch denselben nicht sein.“ (AG Jever, Urteil vom 26.03.2021, Az. 5 C 186/20, Abruf-Nr. 222001, eingesandt von Rechtsanwältin Birgit Schwarz, Weißenhorn).
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