· Fachbeitrag · Reparaturkosten
Prüfberichtserstellung: Wenn sich der Prüfdienstleister zu wehren versucht
| Der UE-Anwaltsbaustein RA029 erklärt das System der Prüfberichtserstellung, soweit das von außen beurteilt und beschrieben werden kann. Die Kernaussage ist, dass die Prüfdienstleister auf der Grundlage von inhaltlichen Weisungen des Versicherers prüfen und dass die Prüfberichte automatisiert durch einen Abgleich von Rechnung, Gutachten oder Kostenvoranschlag mit den Vorgaben des Versicherers erstellt werden. Dafür gibt es durchaus Dokumente, die das bestätigen. |
Sehr gut formuliertes Schreiben als Ablenkungsmanöver
Nun hat einer dieser Prüfberichtsersteller reagiert. Er legt ein erkennbar zur mehrfachen Verwendung vorgesehenes zweiseitiges Schreiben an den Versicherer vor. Darin legt er dar, dass viele seiner Mitarbeiter als Kfz-Meister oder Ingenieure über die ausreichende Qualifikation verfügten und dass der Geschäftsführer über jahrzehntelange Erfahrung in diesem Themengebiet verfüge. Die Mitarbeiter und er besuchten sehr regelmäßig Fortbildungen, um stets auf dem neuesten Stand der Unfallreparaturtechnik zu sein. Der Geschäftsführer sei auch viele Jahre lang Dozent an der technischen Hochschule in Zwickau gewesen und halte viele Fachvorträge und Schulungen. Das vom Versicherer weitergeleitete Schreiben ist durchaus opulent und sehr gut formuliert, aber ein leicht durchschaubares Ablenkungsmanöver.
Antwortschreiben an den Versicherer ist angezeigt
Ein entsprechendes Antwortschreiben ist angezeigt. Mit keinem Wort wird in dem Schreiben nämlich auf die Themen „Prüfungen erfolgen nach Vorgaben des Versicherers“ und „Prüfungen erfolgen vollautomatisiert“ eingegangen.
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