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Prüfung „nach Vorgaben“ stellt Gutachten nicht in Frage
| Enthält ein im Auftrag des Versicherers erstellter Prüfbericht die Formulierung „Die vorliegende Kalkulation zur fiktiven Abrechnung wurde im Auftrag und nach Vorgaben der xy-Versicherung geprüft“, erweckt bereits das Zweifel an der fachlichen Unabhängigkeit. Denn das erweckt den Anschein, dass das Ergebnis nicht in eigener Verantwortung, sondern nach den Vorgaben des Auftraggebers entstanden ist, entschied das AG Kerpen. |
Im Übrigen erfolgt die Erstellung eines Prüfberichts ohne Besichtigung des Fahrzeugs und damit auf beschränkter Grundlage (AG Kerpen, Urteil vom 22.04.2020, Az. 105 C 76/20, Abruf-Nr. 217026, eingesandt von Rechtsanwalt Christoph Schepers, Pulheim).
Es ist ja ehrenwert, dass der Ersteller des Prüfberichts klarstellt, auf der Grundlage von Vorgaben zu arbeiten. Der Vorgang zeigt, dass es lohnt, im Prüfbericht auch den Begleittext zu lesen, und sich nicht nur auf das Zahlenwerk zu stürzen.
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