· Nachricht · Reparaturkosten
Regress gegen Werkstatt schon im Ansatz gescheitert
| Ein Urteil des AG Ingolstadt zeigt: Wenn der Versicherer die Werkstatt wegen angeblicher Zuviel-Berechnung bei der Unfallschadenreparatur auf Regress verklagt, lohnt es, die vorgelegte Abtretung genauer anzuschauen. Im Ingolstädter Fall stimmte da gar nichts: U. a. war weder der Geschädigte des betreffenden Fahrzeugs erwähnt noch die konkrete Rechnung noch sonst irgendetwas Konkretes. |
Der Vorgang zeigt: Das Regressthema nimmt Fahrt auf. Dieses Urteil ist allerdings nur eines aus der Kategorie „zum Schmunzeln“, denn die Versicherer werden dazulernen.
Dass aber auf dieser Grundlage die Klage eingereicht wurde und bei der Bearbeitung auf Seiten des Versicherers und seiner Anwälte niemand bemerkt hat, wie offensichtlich unbrauchbar die Abtretung war, verwundert schon sehr. Noch mehr verwundert, dass da nicht konsequent die Klage zurückgenommen wurde. Stattdessen wurde eine „... ist doch egal was in der Abtretung steht, wir wollen unser Geld“-Strategie gefahren (AG Ingolstadt, Urteil vom 29.08.2018, Az. 10 C 712/18, Abruf-Nr. 204407, eingesandt von Rechtsanwalt Emanuel Kauf, Ingolstadt).
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