02.07.2021 · Nachricht · Reparaturkosten
Reifenpreis muss üblich sein, aber nicht der niedrigste
| „Auch soweit der Prüfbericht den Ansatz eines zu hohen Reifenpreises beanstandet, ist dem nicht zu folgen. Die Benennung einer Bezugsquelle mit einem niedrigeren Preis belegt nicht, dass der vom Sachverständigen ermittelte Preis unangemessen oder unüblich ist.“ So erfreulich klar hat sich das AG Hamburg-Wandsbek zur fiktiven Abrechnung eines Unfallschadens positioniert. |
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