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  • · Nachricht · Reparaturkosten

    Reparatur gemäß Gutachten: Anhängerkupplung und Kleinkram

    | Zwei weitere aktuelle Urteile aus der Serie, wonach bei einer Reparatur gemäß Gutachten der Geschädigte geschützt ist, kommen vom AG Kempten und vom AG Ravensburg. Im ersten Urteil geht es um die Erneuerung der Anhängerkupplung, im zweiten um Kleinkram. |

     

    • Der Einwand des Versicherers, die Anhängerkupplung könne bei dem Unfall gar nicht beschädigt worden sein, ist nicht zu beachten, wenn sich der Geschädigte beim Auftrag, die Anhängerkupplung zu erneuern, auf das Schadengutachten verlassen hat (AG Kempten, Urteil vom 28.03.2017, Az. 7 C 1362/15, Abruf-Nr. 193328, eingesandt von Rechtsanwalt Wolfgang Schickewitz, Kempten). Bei der Anhängerkupplung geht es ja finanziell um mehr als Kleinigkeiten. So muss man damit rechnen, dass das für den Versicherer ein Anlass sein kann, es mit Regressforderungen in Richtung Schadengutachter zu versuchen. Ein seriöser Gutachter wird die Zugvorrichtung aber nur zur Erneuerung vorsehen, wenn es dafür Anlass gibt.
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